Rechtsprechung
BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Berufungsverwerfung ohne rechtliche Grundlage
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde bezüglich der Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages und die Verwerfung einer Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz originären Anwaltsverschuldens - Anspruch auf rechtliches Gehör
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Berufung wegen unvollständiger Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unvollständige Berufung nicht ohne weiteres unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fristwahrung per Telefax
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Fristwahrung per Telefax
- brak-mitteilungen.de , S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fristwahrung per Telefax
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.02.2000 - 21 S 387/99
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 274
- NJW 2004, 3551
- NVwZ 2005, 77 (Ls.)
- BauR 2004, 1997 (Ls.)
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 69, 145 ; 74, 228 ; 75, 302 ).Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).
Da die das rechtliche Gehör in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einschränkenden Formvorschriften in gleicher Weise wie Fristvorschriften einschneidende Folgen für die Parteien nach sich ziehen und sich regelmäßig im grundrechtsrelevanten Bereich bewegen, ist die Auslegung und Anwendung dieser, das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften durch die Fachgerichte einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 75, 302 ).
Art. 103 Abs. 1 GG ist daher nicht nur dann verletzt, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhält, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 75, 302 ).
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 69, 145 ; 74, 228 ; 75, 302 ).Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs muss aber den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 67, 208 ; 74, 228 ).
Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).
- BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 69, 145 ; 74, 228 ; 75, 302 ).Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 54, 277, ) folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten. - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 2 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 69, 145 ; 74, 228 ; 75, 302 ). - BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs muss aber den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 67, 208 ; 74, 228 ).
- OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09
Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris …
Daher müssen die Auslegung und Anwendung dieser, das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften durch die Fachgerichte strengen verfassungsgerichtlichen Anforderungen genügen (BVerfG NJW 2004, 3551, 3552; BVerfG NJW 1987, 2733). - BGH, 23.05.2007 - IV ZR 19/06
Auslegung einer formgebundenen Willenserklärungen
Die Beschwerde macht mit Recht geltend, dass die Nichtvernehmung der Zeuginnen im Verfahrensrecht keine Stütze findet und daher das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG NJW 2004, 3551 f.). - LG Köln, 28.07.2011 - 1 S 308/09
Rüge wegen Verletzung des rechtliches Gehörs bei sog. …
Nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfG NJW 2004, 3551; OLG Köln FamRZ 2005, 2075) sind aber Fälle wie der vorliegende, bei dem das Gericht offensichtlich eine zugunsten einer Partei als denkbar angesehene Position in einer Abrechnung übersehen hat, als sog. Nichtberücksichtigungsfälle unter § 321 a ZPO zu fassen.
- VGH Hessen, 11.12.2012 - 8 B 1668/12
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch die bloße Nichterwähnung …
Etwas Anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - auch nicht aus der von ihr zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 -, [...]).Wegen dieses Grundrechtsbezug ist in solchen Fällen die Auslegung und Anwendung derartiger, das rechtliche Gehör einschränkender Vorschriften durch die Fachgerichte einer strengeren verfassungsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen, mit der Folge, dass in diesen Fällen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs auch bei offenbar unrichtiger Rechtsanwendung in Betracht kommt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2004, a.a.O., Rdnr. 8 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 -, [...] Rdnrn. 28 f.).
- BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 53/11
Letztinstanzliche Gerichtsentscheidung - Begründungserfordernis - …
Dies ist nur dann der Fall, wenn sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt (BVerfG 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - NJW 2004, 3551) . - BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Soweit der Antragsteller im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfG , Beschluss vom 23. Juni 2004 1 BvR 496/00 NJW 2004, 3551; s. bereits Beschluss vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85 BVerfGE 75, 302) geltend macht, die Auslegung und Anwendung das rechtliche Gehör beschränkender verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die Fachgerichte sei einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht, so dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur dann verletzt sei, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhalte, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig sei, verhilft dies der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg; denn dies setzte voraus, was in der Sache gerade nicht zutrifft, dass nämlich die tragenden rechtlichen Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2005 offenkundig unrichtig seien. - VGH Hessen, 11.12.2012 - 8 B 1643/12
Anforderungen an die Gewährung von rechtlichem Gehör durch das Gericht
Etwas Anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - auch nicht aus der von ihr zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 -, [...]).Wegen dieses Grundrechtsbezug ist in solchen Fällen die Auslegung und Anwendung derartiger, das rechtliche Gehör einschränkender Vorschriften durch die Fachgerichte einer strengeren verfassungsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen, mit der Folge, dass in diesen Fällen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs auch bei offenbar unrichtiger Rechtsanwendung in Betracht kommt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2004, a.a.O., Rdnr. 8 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 -, [...] Rdnrn. 28 f.).
- BVerwG, 18.05.2006 - 5 B 28.06
Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Auslegung und Anwendung das rechtliche …
Soweit der Antragsteller im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfG , Beschluss vom 23. Juni 2004 1 BvR 496/00 NJW 2004, 3551; s. bereits Beschluss vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85 BVerfGE 75, 302) geltend macht, die Auslegung und Anwendung das rechtliche Gehör beschränkender verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die Fachgerichte sei einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht, so dass Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur dann verletzt sei, wenn die Entscheidung einer bloßen Willkürkontrolle nicht standhalte, sondern auch dann, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig sei, verhilft dies der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg; denn dies setzte voraus, was in der Sache gerade nicht zutrifft, dass nämlich die tragenden rechtlichen Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2005 offenkundig unrichtig seien. - LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 10 Sa 121/12
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing - Konfliktsituationen im …
Äußere Unvollständigkeit (zB. Unlesbarkeit oder Fehlen einer von mehreren Seiten) einer Rechtsmittelbegründung schadet nicht, wenn der Rest die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt (BVerfG 23.06.2004 - 1 BvR 496/00 - NJW 2004, 3551). - BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 60.17
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von …
Ungeachtet dessen vermag die Verletzung des Willkürverbots bei der Anwendung des materiellen irrevisiblen Rechts einen Gehörsverstoß nicht zu begründen (…s. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 22 m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um die hier nicht gegebene Auslegung und Anwendung von das rechtliche Gehör beschränkenden Verfahrensvorschriften (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - BVerfGK 3, 274 ; BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 B 7.06 - juris Rn. 2). - BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
Erforderliche Darlegung des Beruhens eines Gerichtsbeschlusses auf einem …
- BVerwG, 25.06.2009 - 4 B 42.09
Privilegierte Zulässigkeit der einem Gartenbaubetrieb dienenden Betriebswohnung …
- BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 61.17
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von …
- BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- BSG, 27.09.2022 - B 7 AS 60/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.01.2020 - LVG 37/19
Rehabilitation
- VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 44/04
Begründungserfordernis; rechtliches Gehör; faires Verfahren; Subsidiarität; …
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2023 - L 3 AS 493/23
Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - Berufung - …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 4 MB 79/17
Anforderungen an eine und Reichweite einer Anhörungsrüge
- OVG Hamburg, 12.01.2006 - 4 So 122/05
Keine Belehrung über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erforderlich
- StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927
Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen …
- VerfGH Bayern, 15.03.2007 - 1-VI-06
- VGH Hessen, 16.04.2019 - 6 A 700/19
Ablehnung eines Antrags auf Einholung einer Auskunft im asylgerichtlichen …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2021 - 9 LA 11/21
Anhörungsrüge; Anschrift, ladungsfähige; Erklärung über die persönlichen und …
- VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30063
Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Urteilsgründe; rechtliches Gehör
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Wiederaufnahme eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen (rückwirkender) …
- VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a ZB 14.30003
Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung
- VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 12.30224
Asylrecht Afghanistan; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; Rüge der …
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2303
Flurbereinigung; Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2301
Flurbereinigung; Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2280
Flurbereinigung; Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2302
Flurbereinigung; Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2304
Flurbereinigung; Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2299
Flurbereinigung; Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 26.03.2009 - 13a ZB 08.30339
Asylrecht Irak
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 13 S 10.2274
Flurbereinigung; Anhörungsrüge